Bei Google Analytics handelt es sich um eine Statistikprogramm, welches einen Betreiber einer Internetseite umfangreiche Statistiken über Besuch und Nutzung des Internetangebot auf dem Internetauftritt grafisch aufbereiten und darstellen kann.
Einfach dargestellt, löst das Programm den einfachen Besucherzähler ab. Dieses Statistikprogramm hat sich etabliert und wird nahezu bei allen Internetauftritten eingesetzt. Durch Darlegung der Aufrufe der jeweiligen Seiten des Internetauftrittes können, für den Nutzer, interessante Themen erkannt werden. Bei der Erstellung weiterer Inhalte ist dies von Vorteil. Um eine datenschutzkonforme rechtlich saubere Nutzung dieses Statistikprogrammes gewährleisten zu können, musste die Internetseite umgestellt werden. So wurde eine zweite Internetdomäne (Internetadresse) erstellt, welche der Hauptseite vorgeschaltet ist. Das Aufrufen der Internetadresse www.florianriedl.weebly.com führt zu dieser Hauptseite. Dort angebrachte Hinweise, informieren den Nutzer, dass der nachfolgende Internetauftritt das Statistikprogramm Google Analytics benutzt und über diese Domäne können auch die Nutzungsvereinbarungen und Datenschutzerklärung der Hauptdomäne eingesehen werden. Google Analytics ist in diese Domäne nicht integriert, sodass der Nutzer von diesen Statistikprogramm nicht erfasst werden kann. Möchte der Nutzer nun verhindern, dass Daten wie Teile der IP-Adresse, Browser, Betriebssystem, usw. an das Statistikprogramm übertragen werden, kann er in die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Einstellungen vornehmen und eine Erfassung verhindern. Nachdem nach ausdrücklichen Hinweis über die Verwendung auf der Eingangsseite ein Klick auf den entsprechenden Button erfolgt, gelangt man zur Hauptdomäne. Auf dieser ist nun Google Analytics aktiv. Um das Statistikprogramm zudem nach deutschem Datenschutzgesetzen verwenden zu können, musste bei Integration des Programmes noch eine Einstellung vorgenommen werden, dass die letzten 8bit der IP-Adresse "maskiert" - also verschleiert und anonymisiert werden. Somit ist ein Rückschluss auf den Nutzer unmöglich und entspricht den deutschen Bestimmungen. Mit welchem Zeitaufwand das reine Erstellen der Nutzungsvereinbarungen und Datenschutzerklärungen verbunden ist, wurde hier deutlich. Auch wenn teilweise gekennzeichnete vorgefertigte Formulierungen übernommen wurden.
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February 2020
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